Flughafenstraße 73
41066 Mönchengladbach
Telefon:
+49 177 53 56 440
E-Mail
mail@ats-trailer.com
Die Mietgebühr können Sie bei Abholung in bar oder vorab per PayPal oder per Überweisung begleichen.
Eine Kaution in Höhe von 300,- € ist bei Abholung in bar zu hinterlegen.
Bei der Anmietung ist ein gültiger Ausweis, sowie Führerschein vorzulegen. Ein deutscher Wohnsitz ist zwingend erforderlich. Grundlage des Mietvertrags sind ausschließlich die aufgeführten Vertragsbedingungen. Mündliche Nebenvereinbarungen haben keine Gültigkeit. Der Mieter erkennt durch seine Unterschrift an, dass er den Anhänger in ordnungsgemäßen Zustand übernommen hat. Der Vermieter haftet für keine Folgeschäden, falls das Fahrzeug nicht nutzbar ist. Keine Rückzahlung bei früherer Rückgabe möglich.
Der Mieter verpflichtet sich, den Anhänger in dem von ihm übernommen Zustand am vereinbarten Tag wieder zurückzugeben bzw. sich zwecks eines genauen Zeitpunktes mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen. Nach 3 Tagen ohne Benachrichtigung erfolgt Anzeige wegen Unterschlagung.
Bei Auftreten von Schäden ist zwecks Durchführung der Reparatur sofort telefonisch mit dem Vermieter Rücksprache zu halten. Beschädigte Teile sind aufzuheben und dem Vermieter bei Rückgabe des Anhängers vorzulegen.
Der Mieter ist verpflichtet, den Anhänger schonend zu behandeln und alle für die Benutzung eines Anhängers bestehenden Vorschriften sorgfältig zu beachten.
Der Mieter haftet grundsätzlich dem Vermieter bei Eintritt von Schäden am Anhänger oder Diebstahl in voller Höhe für den dem Vermieter entstandenen Schaden. Der Mieter haftet für die Reparaturkosten im Schadensfall sowie eventuell anfallender Abschleppkosten und Sachverständigengebühren. Der Mieter ist für die Einhaltung der Anhängerlast seines Fahrzeuges alleine verantwortlich.
Das Fahrzeug ist gemäß den jeweils geltenden Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung wie folgt versichert: Bei Haftpflichtschäden im angekoppelten Zustand haftet stets der Versicherer des Zugfahrzeuges mit unbegrenzter Deckung. Alle während des Mietzeitraums entstandene Schäden (Überladungsschäden, Schäden durch mangelhafte Ladungssicherung, Vandalismusschäden, Diebstahlschäden, Schäden durch Nichtbeachtung der Fahrzeugaußenmaße, Schäden durch grobe Fahrlässigkeit oder durch Alkohol- bzw. Drogeneinfluss, Gutachterkosten, Ansprüche Dritter usw.) die nicht von einer Versicherung oder einer dritten Person übernommen wird, trägt der Mieter in unbegrenzter Höhe. Der entsprechende Betrag ist bei Rückgabe fällig. Die Ladung ist grundsätzlich nicht versichert.